Lieferantenportal Orion Engineered Carbons

Allgemeine Nutzungsbedingungen des OEC-Lieferanten-Portals

1 Zweck und Anwendungsbereiche

Orion Engineered Carbons GmbH (im Folgenden OEC) stellt mit dem Lieferantenportal (risource.orioncarbons.com) eine Kommunikationsplattform für die Geschäftsbeziehungen von Auftraggebern und Lieferanten zur Verfügung. Das OEC-Lieferanten-Portal dient zur Veröffentlichung und Bearbeitung von elektronischen Ausschreibungen und Auktionen, Übermittlung von Bestelldaten sowie zur Fremddienstleistungsabwicklung. Die Nutzung ist für Lieferanten kostenfrei und wird in den vorliegenden Nutzungsbedingungen geregelt. Diese Allgemeinen Nutzungs-bedingungen sind auf der Startseite der Anwendung hinterlegt.

2 Begriffsdefinitionen

2.1 Auftraggeber

Auftraggeber im OEC-Lieferanten-Portal sind Organisationen, die Ausschreibungen und Auktionen über das OEC-Lieferanten-Portal veröffentlichen und den Lieferanten Bestelldaten über das OEC-Lieferanten-Portal zur weiteren Abwicklung zur Verfügung stellen.

2.2 Lieferant

Lieferanten im OEC-Lieferanten-Portal sind Unternehmen, die mit Auftraggebern des OEC-Lieferanten-Portals Geschäftsbeziehungen haben. Von den Lieferanten können im OEC-Lieferanten-Portal Angebote zu Preisanfragen, Ausschreibungen und Auktionen elektronisch erfasst werden; im Bereich der Dienstleistungsabwicklung Bestellungen bestätigt und Leistungsscheine angelegt werden.

2.3 Firmenadministrator

Firmenadministrator ist der Mitarbeiter des Lieferanten, der Lieferantenstammdaten im OEC-Lieferanten-Portal ändern kann und Daten für weitere Anwender anlegen oder auch ändern kann.

2.4 Anwender

Anwender sind die vom Firmenadministrator bevollmächtigten Mitarbeiter der Lieferanten, die die Leistungen des OEC-Lieferanten-Portals in Anspruch nehmen.

2.5 Einkaufsverfahren

Preisanfragen, Ausschreibungen oder Auktionen die über das OEC-Lieferanten-Portal abgewickelt werden.

3 Geltungsbereich und Leistungen des OEC-Lieferanten-Portals

Auf dem OEC-Lieferanten-Portal stellen die Auftraggeber Einkaufsverfahren ein. Die zu den Einkaufsverfahren eingeladenen Lieferanten können ihre Angebotsdaten in elektronischer Form einstellen. Im Bereich der Dienstleistungsabwicklung werden den Lieferanten auf der Basis von Rahmenverträgen Dienstleistungsbestellungen/Abrufe der verschiedenen Auftraggeber über das OEC-Lieferanten-Portal zur Verfügung gestellt.

Nach Auftragsbestätigung werden auf Basis von im Rahmenvertrag vereinbarten und im OEC-Lieferanten-Portal hinterlegten Leistungsverzeichnissen von den Lieferanten zu den Bestellungen Leistungsscheine erfasst. Weitere daraus resultierende nachgelagerte Geschäftsprozesse werden über das OEC-Lieferanten-Portal abgewickelt.

Für die Nutzung des OEC-Lieferanten-Portals finden diese allgemeinen Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Das OEC-Lieferanten-Portal richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Mit der Registrierung bestätigt der Lieferant, dass er als, oder für ein Unternehmen, also in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. § 312 e Abs. 1 Nr. 1-3 BGB findet keine Anwendung. OEC erbringt die Leistungen im Rahmen dieser Bedingungen auf Grundlage der jeweiligen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. OEC behält sich vor, die auf dem OEC-Lieferanten-Portal angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten. Das OEC-Lieferanten-Portal gewährleistet keinen unterbrechungs- und störungsfreien Betrieb.

4 Registrierung

Der Zugang zum und die Nutzung des OEC-Lieferanten-Portals ist im Sinne der Sicherheit des Geschäftsverkehrs nur registrierten Lieferanten und Anwendern möglich. Der Lieferant akzeptiert die Allgemeinen Nutzungsbedingungen durch eine Bestätigung auf der Startseite des OEC-Lieferanten-Portals.

OEC ist berechtigt, die Registrierungsdaten der Lieferanten durch Datenerhebung beim Lieferanten selbst oder bei Dritten zu überprüfen. OEC kann einen Nachweis der Vertretungsmacht für jeden durch den Lieferanten registrierten Anwender verlangen. Der Lieferant ist verpflichtet die Angaben im Kapitel Lieferantenstammdaten zur Registrierung vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und bei etwaigen späteren Änderungen die im Portal hinterlegten Daten unverzüglich zu aktualisieren. Der Lieferant akzeptiert die Allgemeinen Nutzungsbedingungen durch Unterschrift der Unternehmensleitung im Dokument Lieferantenstammdaten zur Registrierung im OEC-Lieferanten-Portal. Die Vereinbarung über die Nutzung des OEC-Lieferanten-Portals kommt mit der Freischaltung des Lieferanten zur Nutzung der Plattform zustande. Über die Freischaltung wird der Lieferant per E-Mail benachrichtigt. Gleichzeitig erhält er die Benutzerkennung und das Startpasswort. Bei dem erstmaligen Zugang wird der Lieferant das von OEC übermittelte Passwort in ein nur ihm bekanntes Passwort ändern. Die Zugangsdaten ermöglichen dem Lieferanten seine Daten einzusehen oder zu verändern. OEC ist berechtigt, die Registrierung aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu verweigern, insbesondere wenn ein Lieferant falsche oder irreführende Registrierungsdaten angibt oder Anhaltspunkte dafür vorliegen.

5 Rechte von OEC

5.1 Nutzungsrechte

OEC ist berechtigt, für die Dauer der Nutzung des OEC-Lieferanten-Portals die Daten aus dem Firmenprofil allen Auftraggebern des OEC-Lieferanten-Portals zur Verfügung zu stellen.

5.2 Sperrung unzulässiger Inhalte

OEC sperrt bei positiver Kenntnis unverzüglich rechtswidrige, oder auch unzulässige Inhalte. Unzulässig sind Angebote oder Gesuche, die gegen Rechtsvorschriften insbesondere gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen.

5.3 Entzug der Nutzungsberechtigung bei Missbrauch OEC ist berechtigt den Lieferanten von der Nutzung einzelner Leistungen des OEC-Lieferanten-Portals zeitweilig oder dauerhaft auszuschließen, wenn die Lieferanten gegen die im Kapitel Pflichten der Lieferanten beschriebenen Verpflichtungen oder sonstige vertragliche oder gesetzliche Pflichten im Rahmen der Nutzung verstoßen. OEC ist berechtigt, im Falle einer Pflichtverletzung Portaldaten der Lieferanten unverzüglich zeitweilig oder dauerhaft zu sperren.

5.4 Haftung OEC, die gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von OEC haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht, soweit OEC im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus sonstigen Gründen zwingend haften.

6 Pflichten der Lieferanten

6.1 Einhalten der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Der Lieferant ist verpflichtet, die vorliegenden Nutzungsbedingungen einzuhalten. Der Lieferant muss den Firmenadministrator und die weiteren Anwender auf die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen verpflichten.

6.2 Auswahl sachkundiger Mitarbeiter, Vertretungsrechte Der Lieferant darf als Firmenadministrator und Anwender nur natürliche Personen mit entsprechender Sachkunde benennen, oder auch im System einrichten. Er muss ihnen die Vertretungsbefugnis zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen in seinem Namen einräumen.

6.3 Pflichten des Firmenadministrators

Der Lieferant ist verantwortlich für die Registrierung und die fortlaufende Pflege bzw. Sperrung seiner Anwender auf dem OEC-Lieferanten-Portal. Er hat dabei sicherzustellen, dass die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.

6.4 Obliegenheit für technische Anforderungen und Datenüberprüfung

Es obliegt dem Lieferanten, selbst die gesamte zur Nutzung des OEC-Lieferanten-Portals erforderliche Ausrüstung und Technologie bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für alle erforderlichen Geräte, Datenübertragungsleitungen, Telekommunikationsdienste sowie den Erwerb von Browsern. Der Lieferant hat die entsprechenden Verträge mit Dritten im eigenen Namen abzuschließen und für die Einhaltung der anwendbaren internationalen, europäischen und nationalen Vorschriften Sorge zu tragen.

6.5 Verbot von Manipulationen

Der Lieferant darf in keiner Form die Leistungen des OEC-Lieferanten-Portals manipulieren, insbesondere darf der Lieferant keine Eingaben tätigen, oder Daten übermitteln, die Viren, trojanische Pferde oder vergleichbare ausführbare Programmcodes enthalten bzw. enthalten können und/ oder geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, einzusehen, abzufangen, weiterzuleiten oder zu löschen oder Unbefugten Zugang zu Datensystemen oder -bereichen zu verschaffen. Der Lieferant darf nicht Mechanismen, Software oder sonstige Routinen verwenden, die das OEC-Lieferanten-Portal stören oder übermäßig belasten können.

6.6 Sichere Verwendung der Zugangsdaten der User

Zugangsdaten sind vor der Kenntnisnahme, dem Zugriff und der Verwendung durch Dritte zu schützen. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter des Lieferanten, die nicht als Firmenadministrator oder Anwender genannt sind. Handlungen und Verwendungen der Zugangsdaten eines Firmenadministrators oder Anwenders gelten als dessen Handlungen und werden dem Lieferanten zugerechnet.

6.7 E-Mail-Adresse

Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass der Empfang von E-Mails unter der von ihm auf dem Lieferantenstammdatenformblatt angegebenen E-Mail-Adresse möglich ist. Er hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm genannten Adressdaten, etc. stets aktualisiert sind.

6.8 Verbot unzulässiger Inhalte

Unzulässig sind Angebote oder Gesuche, die gegen Rechtsvorschriften insbesondere gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen. Der Lieferant ist verpflichtet OEC unverzüglich nach Kenntnis über konkrete Anhaltspunkte eines derartigen Verstoßes zu unterrichten.

6.9 VerÄnderungs- und Verwertungsverbot; Schutzrechte

Der Lieferant darf das OEC-Lieferanten-Portal oder Teile davon nicht verändern, veröffentlichen, übertragen, sie speichern oder vervielfältigen, abgeleitete Inhalte produzieren, verteilen, anzeigen, oder die Dienste und Informationen in anderer Weise verwerten. Der Lieferant verpflichtet sich, gewerbliche Schutzrechte, Urhebernutzungsrechte oder sonstige ähnliche Rechte anderer Lieferanten oder Auftraggeber nicht zu verletzen.

6.10 Archivierung

OEC ist nicht verpflichtet Daten und Dokumente zu archivieren. Unterlagen und Dokumente, die aus gesetzlichen oder steuerlichen Gründen benötigt werden, hat der Lieferant durch entsprechende technische Vorkehrungen und auf eigene Rechnung zu archivieren.

6.11 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder vergleichbare Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, Daten und Kenntnisse, die einer Partei nachweislich vor Kenntniserlangung bekannt waren oder der Öffentlichkeit zugängig waren oder der Öffentlichkeit später zugängig geworden sind, ohne dass die Partei hierfür verantwortlich war oder zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem nach bester Kenntnis der Partei dazu berechtigten Dritten zugängig gemacht worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung bestehen für den Zeitraum von drei Jahren ab Kenntniserlangung. Dritte im Sinne dieser Vereinbarung sind nicht die mit den Parteien gem. §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen oder sonstige kraft Gesetz oder Vertrag zur Geheimhaltung verpflichtete Personen.

7 Zustandekommen von Verträgen bei Nutzung der Ausschreibungs- und Auktionsfunktonalität

Innerhalb einer Ausschreibung oder Auktion sind die Vertragsbedingungen (u. a. Allgemeine Einkaufsbedingungen) des jeweiligen Auftraggebers für den Lieferanten einsehbar. Angebote des Lieferanten erfolgen auf dieser Basis und sind somit verbindlich. Mit der Annahme des Angebotes des Lieferanten durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zu den angegebenen Vertragsbedingungen zu Stande.

8 Haftung für Beeinträchtigung des OEC-Lieferanten-Portals

Der Lieferant haftet für von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an dem OEC-Lieferanten-Portal (z. B. durch herbeigeführte Viren-Attacken). Der Lieferant ist verpflichtet OEC von allen Ansprüchen Dritter aus Verletzung von Schutzrechten freizustellen. Das gleiche gilt bei Ansprüchen wegen der Einstellung unzulässiger Inhalte.

9 Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

OEC ist berechtigt, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind in ihrer gültigen Fassung im OEC-Lieferanten-Portal hinterlegt. OEC teilt Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen durch Bekanntmachung auf dem OEC-Lieferanten-Portal mit.

10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Anstelle der unzulässigen oder unwirksamen Bestimmung gilt vielmehr eine rechtlich zulässige und wirksame, welche dem mit der unwirksamen Bestimmung von den Konsorten beabsichtigten Erfolg wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

11 Gerichtsstand / Recht Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen OEC und den Lieferanten ist Frankfurt am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.